Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sportschule Hallen GmbH 

1. Geltungsbereich und -Dauer 

Die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB) gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, welche mit der Sportschule Hallen GmbH eine Obligation eingehen, das Sportzentrum besuchen, den Parkplatz benutzen oder generell die Liegenschaft  an der Bubikonerstr. 43a oder im Winter die Traglufthalle an der Bubikonerstr. 39a   in Dürnten betreten oder befahren. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Mai 2022 bis auf Widerruf. Sämtliche bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch diese ersetzt. Die Sportschule Hallen GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website der Sportschule Hallen GmbH unter www.ss-ta.ch zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. 

2. Angebot 

Die Sportschule Hallen GmbH stellt im Sportzentrum Plätze für Tennis zur Verfügung. 

3. Preise 

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Für die Leistungen der Sportschule Hallen GmbH gelten die Konditionen wie sie an der Rezeption / Anschlagbrett / Homepage kommuniziert werden.

4. Buchungen, Abschluss der Obligation 

Die Buchung der Leistungen der Sportschule Hallen GmbH online oder per Telefon entsprechen einer Reservation. Der Abschluss der Obligation kommt mit der Bezahlung vor der Spielzeit, spätestens aber mit dem Beginn der zur Verfügung gestellten Spielzeit oder dem Spielbeginn zu Stande. Die Reservationen sind für den Kunden verbindlich und lösen den Abschluss der Obligation bei zu später oder nicht zurückgezogener Reservation aus. 

5. Spezielle Bestimmungen 

5.1 Spieldauer 

Die Platzbuchungen für Tennis dauern  in der Regel  60min oder 120min . In telefonischer Absprache ist auch eine andere Spieldauer möglich.

5.2 Zustand der Plätze 

Die Plätze müssen nach der Benutzung im gleichen Zustand verlassen werden, wie sie vorgefunden wurden. In der Traglufthalle muss der Platz nach Benutzung innerhalb drei Minuten abgezogen werden.

5.3 Buchung und Bezahlung von Plätzen 

Kunden können sich online registrieren und selbständig Plätze buchen. Die Plätze müssen immer vor Spielbeginn bezahlt werden.

Kunden können online ein Kundenkonto eröffnen. Wer Platzbuchungen über das Kundenkonto abwickelt, erhält 5% Rabatt. Dies gilt nicht für Fixplätze. Für die vorzeitige Auflösung eines Kundenkontos (Rückforderung des Guthabens) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.-.

Eine Buchung eines Platzes entspricht nicht einem bestimmten Platz (z.B. Tennisplatz Nr. 3), sondern einer Buchung für eine bestimmte Zeit für einen beliebigen Platz   auf dem jeweilig gewählten Belag (feste Halle Hartbelag oder Traglufthalle Sand)   . Die Sportschule Hallen GmbH behält sich vor, die Plätze selbst zuzuteilen.

5.4 Absagen 

Eine Buchung für einen Platz pro Tag kann bis 24 Stunden vor Beginn der Platzmiete kostenlos storniert werden. Werden mehrere Plätze für einen Tag gebucht, verlängert sich die Frist um den Faktor der Anzahl Plätze. Werden z.B. drei Plätze für den gleichen Tag gebucht, beträgt die Frist 72 Stunden.

Buchungen, welche nicht innerhalb der entsprechenden Frist abgesagt werden, müssen bezahlt werden. 

5.5 Fixplätze 

Fixplätze werden für eine Winter- oder Sommersaison gebucht und im vorherein für die ganze Saison per Rechnung bezahlt. Eine Fixplatz-Buchung entspricht einer wiederholenden wöchentlichen Buchung für einen bestimmten Platz für eine entsprechende Zeit. Die Sportschule Hallen GmbH behält sich vor, die Buchung aus wichtigen Gründen im Einzelfall auf einen anderen Platz zu verlegen   .

Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Rückvergütung, wenn der Platz vom Kunden nicht genutzt wird. Das Verschieben auf eine andere Zeit ist nicht möglich (ausser am 24. und 25. Dezember und am 31. Dezember jeweils ab 17:00 Uhr). 

Für rechtzeitig vom Mieter abgesagte Fixstunden (24h vor Spielbeginn), welche von uns weitervermietet werden können (alle Plätze ausgebucht), erhalten Sie eine Gutschrift auf ihr Kundenkonto abzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Das Verschieben auf eine andere Zeit ist nicht möglich (ausser für Stunden am 24./25./31. Dezember jeweils ab 16:00 Uhr)   
Alle Anfragen wegen einer allfälligen Verschiebung müssen zwingend per E-Mail erfolgen. 

Die Sportschule Hallen GmbH behält sich vor, einzelne Platzbuchungen wegen geänderten Öffnungszeiten oder Veranstaltungen unter voller Gutschrift zu stornieren. 

Der Preis je Platzstunde richtet sich nach der gültigen Preisliste. Allfällige Preisänderungen werden von der Sportschule Hallen GmbH jeweils im Februar auf der Homepage kommuniziert. 

Betrifft Traglufthalle   (Halle wird nicht mit Gas betrieben):   Sollten sich die Gaspreise aufgrund der aktuellen Lage stark erhöhen, erlauben wir uns rückwirkend die folgenden Kosten an die Kunden weiterzugeben: 

Gaspreis steigt um mehr als 20% - Erhöhung von CHF 1.00     pro Stunde.   Gaspreis steigt um mehr als 40% - Erhöhung von CHF 2.00     pro Stunde    

6. Gewährleistung 

Durch technische Störungen oder generelle Betriebsstörungen kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung durch die Sportschule Hallen GmbH kommen. Sie gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit ihrer Leistungen.

Die Sportschule Hallen GmbH haftet nicht für mangelnde oder nicht erbrachte Leistungen oder daraus entstehende Folgekosten aufgrund von höherer Gewalt. 

Hier ist ausdrücklich erwähnt, dass infolge eines verordneten Lockdowns durch das BAG (Epidemie, Pandemie oder Ähnliches) keine Rückerstattungen ausbezahlt oder Verschiebungen ermöglicht werden.  Eine Gutschrift für eine folgende Obligation ist ebenfalls nicht möglich. 

7. Haftung 

Das Betreten der Liegenschaft Bubikonerstrasse 43a    oder Bubikonerstr. 39a   , 8635 Dürnten und die Benutzung der Leistungen der Sportschule Hallen GmbH geschieht auf eigenes Risiko. Die Sportschule Hallen GmbH schliesst jegliche Haftung für Schäden verursacht durch leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden aus. Auch für Schäden, welche durch mangelnde Leistungserbringung unserer Partner, z.B. bei Buchungssystemen, zu Stande kamen, wird die Haftung ausgeschlossen. Dies insbesondere, aber nicht ausschliesslich, wenn unsere Leistungen auf Partnerportalen gebucht werden. 

Versicherung ist Sache der Besucher und Benutzer der erbrachten Leistungen. 

Die Sportschule Hallen GmbH übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder Diebstahl von Wertsachen, Kleidern und weiteren Besitztümern von Kunden oder Besuchern. Sie übernimmt auf ihrem Grundstück keine Haftung für Sachbeschädigungen an fremdem Eigentum. 

8. Zahlungsbedingungen und Verzug 

Im Falle eines Verzuges ist die Sportschule Hallen GmbH berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Die Sportschule Hallen GmbH kann daraufhin sämtliche Leistungen gegenüber dem Schuldner verwehren. 

Bei erfolglosen Mahnungen kann die Sportschule Hallen GmbH offene Forderungen an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abtreten. Diese Firma kann die Forderungen unter eigenem Namen mit zusätzlichen Gebühren und Verzugszinsen einfordern. 

9. Anweisungen des Personals, Notfall-Massnahmen

Die Besucher haben sich an die Anweisungen des Personals zu halten. Speziell bei Durchsagen zu Feuer oder Evakuationen oder in Notfällen ist diesen Anweisungen strikte Folge zu leisten. 

10. Sauberkeit, Essen und Trinken 

Die Anlage ist sauber zu hinterlassen. Abfall ist in die dafür vorgesehenen Abfalleimer zu entsorgen. Essen ist in der Tennishalle nicht gestattet. Getränke sind nur in verschliessbaren und bruchsicheren Gefässen erlaubt. Tiere sind im ganzen Sportzentrum nicht gestattet. Das Rauchen ist nur im Aussenbereich gestattet. Der Aussenbereich darf nur durch die normalen Zugänge betreten werden. Es ist verboten ohne Not die reinen Notausgänge zu benutzen. Der Zugang zur Traglufthalle hat ebenfalls durch den öffentlichen Fussweg zu erfolgen.

11. Fundgegenstände 

Fundgegenstände werden während vier Wochen an der Rezeption aufbewahrt und ohne bekannten Besitzer anschliessend entsorgt. 

12. Diebstahl und Sachbeschädigung, Unangebrachtes Verhalten,      Administrations- und Ermittlungspauschale 

Sachbeschädigungen, ob mutwillig oder fahrlässig, sind immer sofort zu melden. Nicht durch den Verursacher gemeldete Diebstähle, Sachbeschädigungen (auch Verunreinigungen und Littering) und weitere strafbare Handlungen werden grundsätzlich verzeigt. Nebst einem allfälligen materiellen Schaden, welcher durch den/die Verursacher zu bezahlen ist, wird für die Bearbeitung eines genannten Falles eine Administrationspauschale von CHF 200 fällig. Ist der Verursacher nicht gleich feststellbar und muss ermittelt werden, wird zudem eine Ermittlungspauschale von CHF 200 fällig. Diese Pauschalen können durch deutlich höhere effektive Kosten ersetzt werden. 

Unangebrachtes Verhalten, welches andere Personen stört, ist zu unterlassen. Unangebrachtes Verhalten kann sein: Pöbeleien, unnötige Lärmemissionen, störende Geruchsemissionen, unerwünschte Darstellung von religiösen, gesellschaftlichen oder politischen Symbolen oder Handlungen. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. 

Personen, welche durch unangebrachtes Verhalten stören, können von der Liegenschaft verwiesen werden. Ein Rückerstattungsanspruch für Eintritte, Platzmieten oder eine Haftung für aus der Wegweisung entstehenden Folgeschäden besteht nicht. 

Personen, welche durch unangebrachtes Verhalten aufgefallen sind oder strafrechtlich belangt wurden, können mit einem Hausverbot belegt werden. 

13. Videoüberwachung 

Die Liegenschaft  kann  Video überwacht  werden  .  

14. Gerichtsstand, anwendbares Recht 

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hinwil.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Personen, welche zum jeweiligen Zeitpunkt anderem Recht unterstehen, haben keinen Zutritt zur Liegenschaft Bubikonerstrasse 43a   und zur Traglufthalle an der Bubikonerstr. 39a   in Dürnten und sind nicht berechtigt, ohne ausdrücklichen Verweis auf den Umstand, dass sie ausländischem Recht unterliegen, mit der Sportschule Hallen GmbH Obligationen einzugehen. 

15. Weitere Bestimmungen 

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Der unwirksame Teil der AGB ist so zu ersetzen, dass er dem wirtschaftlich und rechtlich gewollten Zweck des ungültigen Teils möglichst nahekommt. 

Neben den AGB kann die Sportschule Hallen GmbH weitere Bestimmungen erlassen. 

 

Stand: 6.8.2022 

Quelle: https://termsfeed.com/blog/sample-terms-and-conditions-template